Anti- Gewalt- Training AGT (junior)

Nach dem Motto

„Wenn ich etwas nehme (Gewalt, Aggressionen), muss ich etwas neues anbieten : soziale Kompetenzen“

trainieren wir ( Trainer*in & Co- Trainer*in) mit Kindern & Jugendlichen, die wiederholt auffällig geworden sind in Form von aggressiven Verhaltensweisen, Gewalt, Unterdrückung & Bedrohung u.ä. Verhaltensweisen, mit dem Ziel ein gewaltfreies Leben führen zu können und zu wollen.

Das Konzept des Anti- Gewalt- Trainings junior ist angelehnt an das Anti- Agressivitäts- Training nach Jens Weidner. Im ersten Teil des Trainings geht es darum das Aggressionspotenzial zu enttarnen, die „Null- Toleranz für Gewalt- Haltung“ zu etablieren, Stressoren zu erkennen und zu minimieren, die eigenen Anteile zu erkennen, Perspektivwechsel erleben: Täter-/ Opferperspektive usw.

Im zweiten Teil des Trainings geben wir neue Verhaltensmuster an die Hand. Soziale Kompetenzen sollen entwickelt und ausprobiert werden. Gemeinsam in der Gruppe und mit den Trainer*innen werden passende neue Verhaltensweisen antrainiert, so dass aus aggressivem Verhalten, bewusstes sozialverträgliches Handeln wird. Außerdem werden klassische Gewaltszenerien aus Alltagssituationen nachgestellt, analysiert und erprobt, Stressresistenz geübt…

Beispiele für Methoden sind: Live-Act- Training (Psychodrama), Kampfesspiele, Soziometrische Übungen, Filmarbeit, Erstellen von Wandtafeln, Provokationstests, theoretische Einheiten, Interaktionsübungen, Wutkontrolle, Stresstests u.v.m.

Das Angebot ist buchbar für Schulen, Organisationen, Jugendhilfeeinrichtungen, Jugendämter, Gemeinden…

in einem gemeinsamen unverbindlichem Vorgespräch werden alle individuellen Rahmenbedingungen (Teilnehmerzahl, -alter, Anzahl der Sitzungen, Raummöglichkeiten usw.) geplant. Zum Angebot wird ein individuelles Kurzkonzept, so wie eine Einverständniserklärung mitgegeben, die von den (elterlichen) Sorgeberechtigten unterschrieben werden muss.

Auf Anfrage kann auch ein klassisches Anti- Gewalt- Training (14- 17/ 18- 25 Jahre) organisiert werden, welches geeignet ist als Maßnahme im gesetzlichen Kontext des SGB VIII (KJHG-Kinder- und JugendhilfeGesetz) & JGG (Jugendgerichtsgesetz) bzw. auch präventiv. Das Training kann einzeln oder in (Klein-)Gruppen bis zu 12 Teilnehmern stattfinden. Einzelheiten sind individuell planbar.

Indikationen:

  • Hilfe für junge Erwachsene, § 41 SGB VIII
  • Weisung im Rahmen eines Gerichtsverfahrens (§ 10 JGG Abs.1)
  • bei Einstellung eines Gerichtsverfahrens (§§ 45, 47 JGG)
  • als soziale Gruppenarbeit (präventiv) (§29 SGB VIII)

Finanzierung:

  • Selbstzahler
  • Kostenübernahme über Jugendgerichtshilfe (Leistungs- und Entgeltvereinbarung mit dem ortszuständigen Jugendamt muss geschlossen werden). Die Anfrage erfolgt in diesem Fall über das Jugendamt oder Gericht.
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